Gesetzgebung digitaler Barrierefreiheit

Gesetzliche Grundlage für digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang zum Internet oder anderen digitalen Anwendungen zu ermöglichen.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Die WCAG sind der internationale Standard für barrierefreie Webinhalte. Sie haben durch die Referenzierung in Schweizer Accessibility Standards (z.B. eCH-0059) auch in der Schweiz verbindlichen Charakter, beispielsweise für Angebote der öffentlichen Hand. Sie zeigen, welche Anforderungen an Webinnhalte und mobile Anwendungen gestellt werden, damit diese barrierefrei und somit für NutzerInnen mit visuellen, auditiven, motorischen oder kognitiven Einschränkungen zugänglich sind.

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Regelungen für die Schweiz

In der Schweiz regelt Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung die Nicht-Diskriminierung von Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung (Schweizerische Eidgenossenschaft 2018). Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet das Gemeinwesen und konzessionierte Unternehmen dazu Massnahmen zu ergreifen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen (BehiG 2017). Die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Informationen und Dienstleistungen für die Öffentlichkeit, ist in Artikel 9 der UNO-BRK festgehalten (EDI 2018b).

Dieser vorliegende eCH-Standard findet primär bei Informationen und Dienstleistungen des Gemeinwesens und konzessionierte Unternehmen Anwendung. Er gibt Institutionen des Gemeinwesens und konzessionierten Unternehmen im Generellen sowie weiteren Anbietern von online Informationen und Dienstleistungen die Möglichkeit, ihre Angebote im Internet, Intranet und Extranet nach einheitlichen Kriterien umzusetzen und damit gleichzeitig ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.

Diese neue Version 3.0 ersetzt den Standard eCH-0059 Version 2.0. Die Version eCH-0059 Version 3.0, stützt sich auf die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1 des World Wide Web Consortium W3C und nutzt ergänzend Instrumente zur Förderung von E-Accessibility, welche von der E-Accessibility-Richtlinie der EU inspiriert sind.

Die Umsetzung des vorliegenden Standards fördert die Nutzung von Informationen und Dienstleistungen, welche auf Websites und mobilen Anwendungen angeboten werden und ermöglicht deren Zugang, unabhängig von bestehenden Einschränkungen oder Behinderungen.

Digitale Barrierefreiheit

Als Experte für digitale Barrierefreiheit kennen wir alle relevanten Anforderungen, technischen Standards sowie gesetzlichen Vorgaben und Normen. Von der ersten Beratung bis zur Umsetzung unterstützen wir Sie beim Thema „Digitale Barrierefreiheit“.
Sehbehinderter nutzt Smartphone mit mobiler App

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